AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen

Gültig ab 01.05.2006

  1. Geltungsbereich

 

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen ZM Service GmbH und seinen Kunden, gleichgültig, ob Lieferungen oder Leistungen, also kauf-, werk- oder dienstvertragliche Pflichten Vertragsinhalt sind. Frühere allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Geltung mehr.

 

  1. Angebot und Vertragsabschluss

 

  1. Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht im Angebotstext ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.

 

  1. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

 

  1. Fremde Einkaufs- oder sonstige Bedingungen werden ohne schriftliche Zustimmung von ZM Service GmbH auch dann kein Vertragsbestandteil, wenn sie diesen Vertragsbedingungen entgegengehalten werden. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang bei ZM Service GmbH ausdrücklich widersprochen wird. Aufträge von Bestellern, denen diese Bedingungen bekannt sind, gelten als zu diesen Bedingungen erteilt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes bestimmt wird.

 

  1. Ein Vertrag kommt entweder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Verhandlungsprotokolls/Vertrages oder durch schriftliche Bestätigung eines zuvor an
    ZM Service GmbH erteilten Auftrages zustande.

 

  1. An Angebotsunterlagen, Systemkonzepten und mitgelieferter Dokumentation bestehen Urheberrechte des Lieferanten von ZM Service GmbH. Diese und etwaige Eigentumsrechte daran behält ZM Service GmbH für sich oder seinen Lieferanten oder den jeweiligen Hersteller des Produktes vor. Die zum Betrieb von Fotosetzanlagen und Systemen erforderlichen Schriften und Programme (Software) sind regelmäßig Gegenstand von Urheber- und Schutzrechten. An Schriftträgern und Software erwirbt der Besteller kein Eigentum, sondern nur ein auf die bestimmungsgemäße Verwendung in der jeweiligen Anlage des Bestellers beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der hierfür geltenden besonderen Bedingungen. Jede Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte ist untersagt.

 

  1. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.

 

III. Umfang der Lieferung, Mitwirkungspflichten des Bestellers

 

  1. Für den Umfang der Lieferung oder sonstigen Leistung ist das beidseits unterzeichnete Verhandlungsprotokoll oder die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ZM Service GmbH.

 

  1. Ist Vertragsinhalt die Erfüllung von Werkleistungsverpflichtungen (Aufstellen von Geräten, Überholung, Service, Montagen etc.) so obliegt dem Besteller zur Vermeidung von Verzögerungen im Arbeitsablauf auf seine Kosten und Gefahr:

 

  1. a) Bereitstellung von Hilfskräften, wie Handlanger und – wenn nötig – Maurer, Zimmerleute, Schlosser, Schweißer und sonstige Facharbeiter in der von uns für erforderlich erachteten Zahl.

 

  1. b) Bereitstellung erforderlicher Vorrichtungen wie Werkbänke und sonstige schwere Werkzeuge und Hebezeuge sowie etwa erforderliche Rüsthölzer, Keile, Unterlagen, Putz- und Dichtungsmittel, Isolierungen, Sauerstoff, Gas, Zement usw..

 

  1. c) Bereitstellung und Beaufsichtigung genügend großer, geeigneter, trockener und verschließbarer Räume für die Aufbewahrung von Materialien, Werkzeugen sowie angemessener Arbeits- und Aufenthaltsräume für das Personal.

 

Kann der Besteller einzelne Vorarbeiten und Leistungen nicht bewirken oder erforderliche Werkzeuge, Geräte usw. nicht zur Verfügung stellen, so werden diese
– soweit möglich – von ZM Service GmbH durchgeführt bzw. bereitgestellt und die dabei anfallenden Kosten dem Besteller berechnet.

 

  1. Preise und Zahlung

 

  1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung bei Neugeräten ab Lieferwerk und bei Gebrauchtgeräten ab Lager ZM Service GmbH, jedoch ausschließlich Verpackung, Fracht, Transportversicherungs-, Installationskosten und Transportkosten für die Rückführung von Verpackungsmaterial sowie – bei Inlandslieferungen – der Umsatzsteuer.

 

  1. Die Werk- und Schulungsleistungen berechnet ZM Service GmbH nach Zeitsätzen und Zusatzkosten (Vertragsentgelt). Angaben über den voraussichtlichen Zeitbedarf sind in jedem Falle unverbindlich. Die auszuführenden Arbeiten berechnen wir, soweit nicht andere Vereinbarungen getroffen sind, zu den am Tag der Leistung gültigen Sätzen.

Für die Werkleistungen unseres Personals berechnen wir Inklusivstundensätze. Diese Stundensätze gelten für die tägliche Arbeitszeit an Werktagen (Montag bis Freitag von
8.00 Uhr bis 17.00 Uhr). Reisespesen nach den steuerlichen Richtlinien sind in diesen Stundensätzen enthalten.

Für unvermeidbare Samstag-, Sonntag- und Nachtarbeit (von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erhöhen sich diese Stundensätze um 50%, für Sonntagsarbeiten in der Zeit von
18.00 Uhr – 6.00 Uhr erhöhen sich die angegebenen Stundensätze um jeweils 100%. Für Arbeiten an Feiertagen, an denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Lohn auch ohne Arbeit zu zahlen wäre, sowie für Arbeiten, die am 24.12. und 1.1. ab 14.00 Uhr verrichtet werden, erhöhen sich die Stundensatze um jeweils 150%. Unser Personal ist gehalten, nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von mindestens 30 Minuten einzulegen. Die Zeiten für An- und Abreise, sowie Wartezeiten werden als Arbeitszeit berechnet. Hinzu kommt der jeweils vereinbarte Km­-Satz pro gefahrenem LKW- bzw. PKW-Kilometer.

Bei Fahrten mit der Bundesbahn berechnen wir für Hin- und Ruckreise die Kosten der 2. Klasse. Bei längeren Strecken mit Tag- und Nachtfahrt sowie bei reinen Nachtfahrten berechnen wir die Kosten der 1. Klasse. Beförderungskosten für Gepäck und Gerätschaften sowie etwaige Nebenkosten wie z.B. Telegramm- und Telefonspesen des überlassenen Personals berechnen wir laut Nachweis. Falls bei längeren Arbeiten, die nach Sonn- und Feiertagen fortgesetzt werden, eine Rückreise und neue Anreise nicht zugemutet werden kann oder aus Kostengründen nicht zweckmäßig erscheint, wird für Samstage, Sonn- und Feiertage ein Pauschalbetrag zuzüglich der anfallenden Hotelkosten berechnet.

 

Für Schulungspersonal sind der vereinbarte Tagessatz (7,5 Std./Tag), der jeweils gültige Km-Satz für die An- und Abreise bzw. die Reisekosten mit anderen Beförderungsmitteln sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten zu entrichten.

 

  1. Die in den Angeboten sowie auch in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise beruhen auf den jeweils gültigen Kostenfaktoren. Sollten durch Lohn- oder Materialpreiserhöhungen Änderungen eintreten, behält sich ZM Service GmbH ausdrücklich eine entsprechende Angleichung vor. Das gleiche gilt bei Auslandslieferungen, wenn die am Tage der Bestätigung geltende Parität eine Änderung von mehr als 2,5% erfährt. Dann wird die volle Abweichung berücksichtigt.

 

  1. Ist im Vertrag keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart, sind bei Fotosetzmaschinen, Systemen und Peripheriegeräten zu zahlen:

1/3 des Preises zzgl. Umsatzsteuer bei Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 des Preises zzgl. Umsatzsteuer bei Anzeige der Versandbereitschaft und 1/3 des Preises sowie alle Nebenkosten (Fracht, Verpackung, Versicherung etc.) zzgl. Umsatzsteuer unmittelbar nach Lieferung. Über die Teilforderungen erhält der Besteller von ZM Service GmbH je eine Rechnung, die sofort fällig ist.

Rechnungen über sonstige Warenlieferungen, Ersatzteile, Zubehör, Schulungs- und Werkleistungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle von ZM Service GmbH zu bezahlen.

 

  1. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarung, entgegengenommen, wobei Diskont, Wechselsteuer, Einzugs- und sonstige Kosten und Gebühren zu Lasten des Bestellers gehen.

 

  1. Erfolgt die Bezahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, so können unbeschadet vorher angefallener Fälligkeitszinsen nach dem HGB anstelle der gesetzlichen Zinsen solche in Höhe von 3 v.H. über dem Bundesbankdiskontsatz berechnet werden, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Der vereinbarte Zinssatz gilt jedenfalls ab Inverzugsetzung. Der Zinssatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn ZM Service GmbH eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Besteller eine geringere Belastung nachweist.

 

  1. Das Zurückbehaltungsrecht und die Aufrechnung wegen etwaiger von ZM Service GmbH bestrittener Gegenansprüche des Bestellers werden ausgeschlossen, es sei denn, die jeweilige Aufrechnungsforderung ist rechtskräftig festgestellt.

 

  1. Lieferzeit

 

  1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Klärung aller technischen Einzelheiten und Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

 

  1. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk oder das Lager von ZM Service GmbH verlassen hat oder die Versandbereitschaft
    mitgeteilt ist.

 

  1. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches von ZM Service GmbH oder dem Hersteller oder Vorlieferanten liegen, sobald solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Entsteht durch die vorstehend aufgeführten Umstände ein Lieferhindernis, welches während der gesamten Lieferfrist andauert, ist ZM Service GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von ZM Service GmbH nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Begins und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen ZM Service GmbH dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

 

  1. Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Lieferung oder Leistung sind ausgeschlossen, es sei denn, diese wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden von ZM Service GmbH verursacht.

 

  1. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers oder aufgrund von ihm zu vertretender Umstände verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten bei Lagerung im Werk eines Vorlieferanten oder Herstellers oder im Lager von ZM Service GmbH, mindestens jedoch 1/2 v.H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet, wobei dem Besteller der Nachweis geringerer Kosten eingeräumt wird. ZM Service GmbH ist berechtigt, nach einseitiger Bestimmung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist mit Ablehnungsandrohung zu beliefern.

 

  1. Die Einhaltung der Liefer- oder Leistungsfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

 

  1. Gefahrenübergang und Entgegennahme

 

  1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder ZM Service GmbH noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Als Absendung im vorgenannten Sinne gilt auch die Ablieferung an den Beförderer.

Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch ZM Service GmbH gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschaden versichert.

 

  1. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die ZM Service GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist ZM Service GmbH verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

 

  1. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VIII entgegenzunehmen.

 

  1. Teillieferungen sind zulässig.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

 

  1. ZM Service GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag, alter zum Zeitpunkt der Besitzübergabe bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller sowie aller Forderungen aus Reparaturen, Ersatzteil-, Zubehör- und Betriebsstofflieferungen, Schulungshonoraren, Einstell- und Versicherungskosten, die den gelieferten Gegenstand betreffen.

 

Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle noch entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung sowie für alle Forderungen von ZM Service GmbH aus sonstigen Reparaturen, Ersatzteil-, Zubehör- und Betriebsstofflieferungen, Einstell- und Versicherungskosten.

 

  1. ZM Service GmbH ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen ZM Service GmbH zu.

 

  1. Solange das Eigentumsrecht ZM Service GmbH zusteht, darf der Besteller den Liefergegenstand ohne Zustimmung von ZM Service GmbH oder dem, den es angeht, weder von seinem Standort entfernen noch verleihen, vermieten, verpfänden, zur Sicherung übereignen noch in sonstiger Weise veräußern. Von eventuellen Beeinträchtigungen des Eigentumsrechts von ZM Service GmbH durch Dritte (z.B. Pfändungen im Wege der Zwangsvollstreckung und Geltendmachung eines Vermieterpfandrechtes) ist ZM Service GmbH unverzüglich Mitteilung zu machen. Bei einem Eigen- oder Fremdkonkursantrag sind im Eigentum von ZM Service GmbH, des Vorlieferanten oder des Herstellers stehende Geräte oder Zubehörstücke durch geeignete Maßnahmen (Aufkleber etc.) offen und sofort sichtbar zu kennzeichnen.

 

  1. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist
    ZM Service GmbH zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt, und der Besteller zur Herausgabe des gelieferten Gegenstandes verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch ZM Service GmbH gelten nicht als Rucktritt vom Vertrag. Hat ZM Service GmbH nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen von seinem Rucktrittsrecht keinen Gebrauch gemacht, ist dem Besteller die Ware unverzüglich wieder auf dessen Kosten zurückzugeben, wenn das vertragswidrige Verhalten bzw. der Zahlungsverzug noch vor einem etwaigen endgültigen Rucktritt von ZM Service GmbH beendet sind. Ist im Falle der Rücknahme der Liefergegenstand benutzt worden, so ist ZM Service GmbH berechtigt, ohne Schadennachweis für die beiden ersten halben Jahre der Benutzung eine Wertminderung von jeweils 25 v.H, für jedes weitere Jahr eine solche von 25 v.H. zu Lasten des Bestellers zu verrechnen. Es wird dem Besteller nachgelassen, den Nachweis eines geringeren Minderwertes zu erbringen.

 

  1. Jede Be- und Verarbeitung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstandes sowie seine Verbindung mit fremden Sachen durch den Besteller oder Dritte erfolgt für
    ZM Service GmbH. Bei neu entstehenden Sachen steht ZM Service GmbH das Miteigentum entsprechend dem Wert des Liefergegenstandes zu. Soweit der Wert der Vorbehaltsware die Höhe der noch offenen Forderungen von ZM Service GmbH im Sinne von Ziff. 1 um mehr als 25% übersteigt, wird ZM Service GmbH auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Vorbehaltsware freigeben.

 

  1. Der Besteller tritt seine Forderungen aus einem evtl. Weiterverkauf des Liefergegenstandes, für den vorher die Zustimmung von ZM Service GmbH eingeholt werden muss, oder bei Bestehen einer Kontokorrentabrede mit seinem Abnehmer die
    Saldo-Forderung aus diesem Kontokorrentverhältnis zwischen Besteller und Abnehmer schon jetzt an ZM Service GmbH zur Sicherung deren Ansprüche und bis zu dieser Höhe ab. Der Besteller ist zur Einziehung seiner Forderung ermächtigt. Die Einziehung durch
    ZM Service GmbH bleibt vorbehalten. Der Besteller darf die Ware an seinen Abnehmer nur unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern.

 

  1. Kosten, die ZM Service GmbH durch die Geltendmachung und Verteidigung des Eigentumsrechts entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers.

 

  1. Solange die Liefergegenstände im Eigentum von ZM Service GmbH bleiben, ist der Besteller verpflichtet, alle erforderlichen Reparaturen und Wartungsarbeiten, soweit er nicht selbst über ausreichend qualifiziertes Personal verfügt, ausschließlich durch
    ZM Service GmbH, durch den Hersteller des Produktes oder durch von ZM Service GmbH oder dem Produkthersteller autorisierte Drittfirmen vornehmen zu lassen und ausschließlich die von ZM Service GmbH oder dem Hersteller zu beziehenden Ersatzteile zu verwenden.

 

VIII. Haftung für Mangel der Lieferung

 

  1. ZM Service GmbH gewährleistet bei der Lieferung eines neuen Gegenstandes eine dem Stand der Technik bei Vertragsschluss entsprechende einwandfreie Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und der mit ihm zur Nutzung überlassenen Software. Der Verkauf von Gebrauchtgeräten erfolgt wie besichtigt ohne Gewährleistung. Bei Werk- und Schulungsleistungen gewährleistet ZM Service GmbH eine dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des zum letzten Tage der Werk- oder Schulungsleistung entsprechende Leistung, unabhängig davon, wann die Leistung abgenommen oder bezahlt wird.

Die Gewährleistung für Lieferungen erstreckt sich auf sechs Monate ab Erlangung der tatsächlichen Gewalt über den Liefergegenstand durch den Besteller. Das Datum eines Installations-, Inbetriebnahme- oder Abnahmeprotokolls, das mit oder ohne Mitwirkung von ZM Service GmbH errichtet wurde, ist für den Beginn der sechsmonatigen Gewährleistungsfrist unbeachtlich. Gelten diese Bedingungen gegenüber einem den Kauf finanzierenden Unternehmen (Leasinggesellschaft oder Bank), wird zwischen ZM Service GmbH und diesem hiermit vereinbart, dass sich der Finanzier den vorstehend definierten Beginn der Gewährleistungsfrist entgegenhalten lässt und diesen anerkennt. Der Finanzier wird im Rahmen seiner Vereinbarungen mit seinem Kunden, dem Nutzer des Liefergegenstandes, eine Vereinbarung herbeiführen, die den Gleichlauf der Gewährleistungsfrist unter Anrechnung derjenigen Zeit, in welcher der Besteller den Liefergegenstand bereits besitzt, herbeiführt.

Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt sechs Monate nach deren Abnahme. Kommt es nicht zu einer Abnahme oder wird diese vom Besteller unberechtigt verweigert, gilt die Werkleistung nach Ablauf von zwölf Werktagen nach Beendigung der Arbeiten als abgenommen. Die Unterzeichnung des Serviceberichts durch den Besteller gilt als Abnahme.

 

  1. Alle während dieser Frist infolge fehlerhaften Materials, mangelhafter Ausführung oder aufgrund von Konstruktions- oder Programmierfehlern unbrauchbar werdenden Teile bzw. fehlerhaften Programme werden nach Wahl von ZM Service GmbH kostenpflichtig repariert bzw. korrigiert oder durch fehlerfreie Teile bzw. durch Programme ersetzt, in denen der gerügte Fehler behoben ist. Bei Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, haftet ZM Service GmbH nur für einwandfreie Beschaffenheit zum Zeitpunkt der Lieferung, kann jedoch eine zeitliche Garantie nicht übernehmen.

Der Besteller hat es zu dulden, dass Gewährleistungsarbeiten auch unmittelbar vom Hersteller der Anlage oder der Software vorgenommen werden.

ZM Service GmbH trägt – insoweit sich die Beanstandung als berechtigt erweist und die Betriebsstörung nicht durch Bedienungsfehler verursacht wurde – die Kosten der zur Mangelbeseitigung eventuell benötigten Ersatz- oder Austauschteile. Die Kosten für Versand, Einbau und eventuelle Software-Neuinstallation trägt der Besteller. Es wird vorausgesetzt, dass der ZM Service GmbH ausreichende Gelegenheit gegeben wird, diese während der normalen Arbeitszeit vorzunehmen. Es wird ferner vorausgesetzt, dass sich der Liefergegenstand in der Bundesrepublik Deutschland befindet und dass der Besteller oder sein Personal bei der Störungsmeldung alle Fragen nach Art und Erscheinungsbild der Störung umfassend und nach bestem Wissen beantworten, um die richtige Auswahl des zu entsendenden Technikers und der mitzunehmenden Prüfgeräte, Werkzeuge und Ersatzteile zu ermöglichen. Wünscht der Besteller aus betrieblichen Gründen ausdrücklich die für
ZM Service GmbH mit zusätzlichen Kosten verbundene Eilentsendung eines Technikers oder die Durchführung der Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit, hat er die dadurch anfallenden Mehrkosten (z.B. Überstundenzuschlage, längere Anfahrtswege) zu tragen.

Zur Vornahme aller ZM Service GmbH nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit
ZM Service GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist
ZM Service GmbH von der Mangelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen ZM Service GmbH sofort zu verständigen ist, oder wenn ZM Service GmbH mit der Beseitigung des Mangels im Verzuge ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung erwachsen dem Besteller die zunächst nach diesen Bedingungen nicht vorgesehenen Rechte auf Wandlung und Minderung.

 

  1. Die Gewährleistung setzt voraus, dass sämtliche Betriebsmittel und Verbrauchsmaterialien (Datenträger, Chemikalien, Film- und Papiermaterial) sowie Netzanschluss und technische Umweltbedingungen den vom Produkthersteller und somit
    ZM Service GmbH vorgeschriebenen Spezifikationen entsprechen. Voraussetzung der Gewährleistung ist ferner, dass die in der Betriebsanleitung der Maschinen und Geräte vorgeschriebenen Wartungsarbeiten ordnungsgemäß und pünktlich ausgeführt werden. Die Gewährleistung erlischt, sofern die Liefergegenstände unsachgemäß behandelt, von nicht autorisierten Personen repariert oder verändert werden oder wenn in die Liefergegenstände andere als die vom Hersteller oder ZM Service GmbH bezogenen Ersatzteile eingesetzt werden. Die vorstehenden Gewährleistungsverpflichtungen übernimmt ZM Service GmbH nur gegenüber dem Besteller. Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung mit ZM Service GmbH, da jede Neuinstallation in einem anderen Betrieb mit zusätzlichen Risiken für die Betriebssicherheit verbunden ist.

 

  1. Die Feststellung gewährleistungspflichtiger Mängel nach vorstehender Definition ist
    ZM Service GmbH gegenüber unverzüglich schriftlich zu melden. Geht die Meldung später als drei Wochen nach Entdeckung des betreffenden Mangels bei ZM Service GmbH ein, so ist ZM Service GmbH von der Haftung befreit. Dies gilt auch für erkennbare Mängel, die nicht binnen drei Wochen (Eingang bei ZM Service GmbH) seit Ablieferung schriftlich gerügt worden sind. ZM Service GmbH kann die Beseitigung von Mängeln oder die Ersatzlieferung verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen insofern nicht erfüllt, als dass er mehr als einen unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teil des Entgelts zurückhält.

 

  1. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere vertragliche oder deliktische Schadenersatzansprüche, auch für Mangelfolgeschäden, sind mit den folgenden Ausnahmen ausgeschlossen:

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter von ZM Service GmbH.

Rührt ein Schadenersatzanspruch aus der Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten her, so gilt dies auch für grob fahrlässiges Verschulden jedes Erfüllungsgehilfen von
ZM Service GmbH. FäIlt ZM Service GmbH kein grobes Verschulden zur Last oder verletzt ein einfacher Erfüllungsgehilfe eine vertragliche Nebenpflicht, ohne dass ein Organisationsverschulden vorliegt, was ZM Service GmbH nachzuweisen hat, so ist der Schadenersatzanspruch auf den Wert der Lieferung oder eines nach den vertraglichen Vereinbarungen in sich abgeschlossenen, selbständig funktionsfähigen Teils derselben beschränkt. Sämtliche Haftungsausschlusse gelten nicht bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.

 

  1. Gewährleistungsansprüche des Bestellers berechtigen diesen nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zu Aufrechnungen, es sei denn die Gewährleistungsansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

 

  1. Recht des Bestellers auf Rücktritt

 

  1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn für ZM Service GmbH die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird. Er kann auch vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Tells der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird, und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.

 

  1. Liegt Leistungsverzug i.S. des Abschnitts V der Lieferbedingungen vor, gewährt der Besteller nach Verzugseintritt ZM Service GmbH eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Lieferung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.

 

  1. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

 

  1. Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn ZM Service GmbH eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Behebung oder Nachbesserung eines von ihm zu vertretenen Mangels im Sinne der Lieferungsbedingungen durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen lässt.

 

  1. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere vertragliche oder deliktische Schadenersatzansprüche, auch für Mangelfolgeschäden sind mit den folgenden Ausnahmen ausgeschlossen: Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter von ZM Service GmbH. Rührt ein Schadenersatzanspruch aus der Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten her, so gilt dies auch für grob fahrlässiges Verschulden jedes Erfüllungsgehilfen von ZM Service GmbH. Fällt ZM Service GmbH kein grobes Verschulden zur Last oder verletzt ein einfacher Erfüllungsgehilfe eine vertragliche Nebenpflicht, ohne dass ein Organisationsverschulden vorliegt, was ZM Service GmbH nachzuweisen hat, so ist der Schadenersatzanspruch auf den Wert der Lieferung oder eines nach den vertraglichen Vereinbarungen in sich abgeschlossenen, selbständig funktionsfähigen Teils derselben beschränkt. Sämtliche Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Schließlich gilt der Haftungsausschluss auch nicht für die Rechte des Bestellers auf Wandlung oder Minderung bei Fehlschlagen der Nachbesserung.

 

  1. Gerichtsstand:

 

Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Willich, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. ZM Service GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

 

  1. Einfluss etwaiger Unwirksamkeit einzelner Klauseln

 

Der Vertrag und die vorstehenden Bedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.

 

 

 

‚) Die durch Fettdruck hervorgehobenen Bestimmungen gelten nur gegenüber Vollkaufleuten, jur. Personen d. off. Rechts sowie öff.-rechtl. Sondervermögen.